Preisblätter 2019

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der VNEW ab 01.01.2019

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die VNEW hiermit nach und weißt darauf hin, dass es sich dabei um die voraussichtlichen ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt. U. a. lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen nicht vor:

  • Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage sowie weiterer Umlagen z.B. § 18 AbLaV
  • Verbindlich geltende Netzentgelte unseres vorgelagerten Netzbetreibers für das Jahr 2019.

 

Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2019 ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019.

 

 

Die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG garantiert allen Netznutzern eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Stromlieferant nicht die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG sein sollte.

Bei Fragen zu den Netznutzungsentgelten wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:

Werner Schneider
Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG
Illerbergerstr. 6a
89264 Weißenhorn
Telefon (07309) 40144-0
Telefax (07309) 3881
E-Mail: werner.schneider@vnew-weissenhorn.de

 

Preisblatt 1
gültig ab 01.01.2019

Jahresleistungspreissystem
Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer
< 2500 h / a => 2500 h / a
Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
  € / kWa ct / kWh € / kWa ct / kWh
Mittelspannung (MS) 4,98 3,29 72,24 0,60
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) 5,23 4,25 96,27 0,60
Niederspannung 5,39 4,82 104,28 0,86

Die Preise gelten für Ganzjahresverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 2
gültig ab 01.01.2019

Monatsleistungspreissystem
Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis Arbeitspreis
  € / kW und Monat ct / kWh
Mittelspannung (MS) 12,04 0,60
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 16,04 0,60
Niederspannungsnetz 17,38 0,86

Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 3
gültig ab 01.01.2019

  Netzreservekapazität
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität 0 h bis 200 h 200 h bis 400 h 400 h bis 600 h
  € / kWa € / kWa € / kWa
Mittelspannung (MS) 31,13 37,35 43,58
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) 37,31 44,77 52,23
Niederspannung (NS) 44,94 53,92 62,91

Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 4
gültig ab 01.01.2019

Entgelt für Messstellenbetrieb
Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung
 
  Preis je Messeinrichtung
  € / Jahr
Mittelspannung (MS) 682,55
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 346,75
Niederspannung (NS) 346,75

Die genannten Preise umfassen folgende Leistungen:

Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen, Fernübertragung und Messdaten, Plausibilitätsprüfung, Bereitstellung der Messdaten täglich und Abrechnung.

Die Kosten für den Telefonanschluss, der für die Zählerfernübertragung notwendig ist, trägt der Kunde.

 

   
Entgelte für Messstellenbetrieb
Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung
 
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel "Messwesen Strom (Metering Code)". Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt.
  Preis je Messeinrichtung
  € / Jahr
Eintarifzähler 11,68
Zweitarifzähler 14,60

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 5
gültig ab 01.01.2019

  Jahrespreissystem
Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
  € / a ct / kWh
Niederspannung (NS) 54,75 4,21
 
  Jahrespreissystem
Entnahme durch sonstige vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen,
(z.B. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung im Bereich der Niederspannung gemäß § 14a EnWG
Grundpreis Arbeitspreis
  € / a ct / kWh
Niederspannung (NS) 0,00 2,30
 
  Jahrespreissystem
Entnahme durch öffentliche Straßenbeleuchtung * Grundpreis Arbeitspreis
  € / a ct / kWh
Niederspannung (NS) 0,00 3,21

 

*Gemäß §17 (6) StromNEV sind Straßenbeleuchtungsanlagen auch ohne Leistungsmessung mit Leistungs- und Arbeitspreis abzurechnen. Die Leistung wird dabei rechnerisch auf Basis der Jahresbenutzungsdauer des Standardlastprofils SB0 von 4.445 h/a ermittelt. Aufgrund dieser Methodik ergibt sich für alle Anlagen dieselbe Benutzungsdauer und damit - abgeleitet aus den Leistungs- und Arbeitspreisen nach Preisblatt 1 (Niederspannungsnetz > 2.500 h/a) - dasselbe Durchschnittsentgelt. Um die bestehende Abrechnungsweise beizubehalten, kommt dieses Durchschnittsentgelt als Ersatzarbeitspreis zur Anwendung.

Ersatzarbeitspreis = AP (NS > 2.500 h/a) + LP (NS > 2.500 h/a) / 4.445 h/a

Die Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile SLP.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 6
gültig ab 01.01.2019

   
Lieferung von zusätzlicher Blindarbeit Arbeitspreis
  0,90 ct / kVarh

Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ < 0,9 induktiv, wird der zusätzliche Blindleistungsbedarf monatlich berechnet, der über 50% der Wirkarbeit hinaus bezogen wird.

Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 7
gültig ab 01.01.2019

Preise für Mehr- und Mindermengen

Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: Mehr- oder Mindermengenabrechnung

Die VNEW rechnet hierbei auf Basis der "Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" ab.

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Hierbei wird als Arbeitspreis der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt.

Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.

 

Preisblatt 8
gültig ab 01.01.2019

Umlage nach Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG 2017) und Umlage nach § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).

   
Umlage nach dem KWK-Gesetz (KWKG 2017) KWKG-Umlage
  ct / kWh
Je Abnahmestelle auf nichtprivilegierten Letztverbrauch 0,280
   

Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV)

   
  §19 StromNEV-Umlage
  ct / kWh
Letztverbrauchergruppe A'
(Jahresverbrauch bis einschließlich <= 1.000.000 kWh/a)
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A')
0,305
   
Letztverbrauchergruppe B'
(Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C' *)
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A')
0,305
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt
(Letztverbrauchergruppe B')
0,050
   
Letztverbrauchergruppe C' *
(Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe)
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A')
0,305
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt
(Letztverbrauchergruppe C' *)
0,025
   

*Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

   
  Offshore-Haftungsumlage
  ct / kWh
Je Abnahmestelle auf nichtprivilegierten Letztverbrauch 0,416
   

Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

  Umlage für abschaltbare Lasten
  ct / kWh
Je Abnahmestelle auf nichtprivilegierten Letztverbrauch 0,005

 

Hinweis
Die in Preisblatt 8 genannten Aufschläge bzw. Umlagen stellen unverbindliche Angaben dar. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von den jeweils von den Übertragungsnetzbetreibern offiziell veröffentlichten Aufschlägen bzw. Umlagen. Die Rechtsgrundlage je Aufschlag und Umlage und weiteren Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter http://www.netztransparenz.de.

Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 10
gültig ab 01.01.2019

Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV

Individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme nach § 19 Abs. 1 StromNEV

Monatsleistungspreise siehe Preisblatt 2 "Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)"

Individuelle Netzentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

Hochlastzeitfenster für 2019 auf Basis Lastgangdaten 09.2017 - 08.2018:

  Winter Frühling Sommer Herbst
  Dez. - Feb. Mrz. - Mai Jun. - Aug. Sept. - Nov.
Mittelspannung 08:00 - 09:30 keine keine keine
Umspannung zur
zur Niederspannung
18:00 - 20:15 18:15 - 19:15 keine keine
Niederspannung 11:15 - 12:15 keine keine 08:15 - 08:45
10:15 - 12:15
13:30 - 15:15

Jahreszeiten:

Frühling 01.03.2019 - 31.05.2019
Sommer 01.06.2019 - 31.08.2019
Herbst 01.09.2019 - 30.11.2019
Winter 01.01.2019 - 28.02.2019 und 01.12.2019 - 31.12.2019

Gemäß BNetzA-Modell sind Hochlastzeitfenster ausschließlich für Werktage zu ermitteln. Wochenenden, Feiertage, max. ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind grundsätzlich Schwachlastzeiten.

Individuelle Netzentgelte für Stromspeicher nach § 19 Abs. 4 StromNEV

Aktuell sind keine individuellen Netzentgelte vereinbart.