Messstellenverträge

Messstellenverträge nach §9 (1) Nr. 2 MsbG


Grundsätzlich sind wir als (grundzuständiger) Messstellenbetreiber daran interessiert, die MSB-Entgelte für moderne Messeinrichtungen sowie intelligente Messsysteme analog zu den Entgelten für herkömmliche Messeinrichtungen über Sie als Lieferant im Rahmen der Netznutzungsabrechnung abzurechnen, soweit Sie dazu bereit sind.

Die offene und teilweise kontroverse Diskussion innerhalb der Branche über einheitliche Vertragsmuster beobachten wir intensiv und werden rechtzeitig vor dem Beginn des Rollouts der modernen Messeinrichtungen (voraussichtlich II. Quartal 2018) mit einem dann hoffentlich vorliegenden konsensfähigen Vertragsangebot auf Sie zukommen. Bis dahin bitten wir Sie, möglichst von der Zusendung individueller Verträge Ihrerseits abzusehen.