Preisblätter 2013

Preisblätter Netznutzung


Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der VNEW ab 01.01.2013

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die VNEW am 12. Oktober 2012 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlichen ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt. U. a. lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen nicht vor:

  • Bundesratsentscheidungen zur Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des EnWG.
  • Verbindlich geltende Netzentgelte unseres vorgelagerten Netzbetreibers für das Jahr 2013.

Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2013 ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013.

Die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG garantiert allen Netznutzern eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Stromlieferant nicht die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG sein sollte.

Bei Fragen zu den Netznutzungsentgelten wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:

Werner Schneider
Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG
Illerberstr. 6a
89264 Weißenhorn
Telefon (07309) 96 10 - 12
Telefax (07309) 3881
E-Mail: werner.schneider@vnew-weissenhorn.de

 

Preisblatt 1
gültig ab 01.01.2013

Jahresleistungspreissystem
Leistungspreissystem für Entnahme mit LeistungsmessungJahresbenutzungsdauer
< 2500 h / a=> 2500 h / a
LeistungspreisArbeitspreisLeistungspreisArbeitspreis
 € / kWact / kWh€ / kWact / kWh
Mittelspannung (MS)4,432,9364,350,53
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS)5,593,3374,910,56
Niederspannung6,263,5773,960,86

Die Preise gelten für Ganzjahresverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 2
gültig ab 01.01.2013

Monatsleistungspreissystem
Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit LeistungsmessungLeistungspreisArbeitspreis
 € / kW und Monatct / kWh
Mittelspannung (MS)10,720,53
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)12,490,56
Niederspannungsnetz12,330,86

Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 3
gültig ab 01.01.2013

 Netzreservekapazität
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität0 h bis 200 h200 h bis 400 h400 h bis 600 h
 € / kWa€ / kWa€ / kWa
Mittelspannung (MS)27,6833,2238,75
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS)30,9137,0943,27
Niederspannung (NS)37,2644,7152,16

Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 4
gültig ab 01.01.2013

 Preis je Messeinrichtung
Entgelte Messen und Abrechnen
Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung
MessungMessstellenbetriebAbrechnen
 € / Monat€ / Monat€ / Monat
Mittelspannung (MS)349,92600,00219,96
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS)223,68264,96219,96
Niederspannung (NS)223,68264,96219,96

Die genannten Preise umfassen folgende Leistungen:

Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen, Fernübertragung und Messdaten, Plausibilitätsprüfung, Bereitstellung der Messdaten täglich und Abrechnung.

Die Kosten für den Telefonanschluss, der für die Zählerfernübertragung notwendig ist, trägt der Kunde.

 

 Preis je Messeinrichtung
Entgelte Messen und Abrechnen
Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung
Messung jährlichMessung halbjährlichMessung vierteljährlichMessung monatlichMessstellenbetrieb
 € / a
Eintarifzähler4,328,6417,2851,847,44
Zweitarifzähler4,569,1218,2454,729,60

 

 Abrechnung jährlichAbrechnung halbjährlichAbrechnung vierteljährlichAbrechnung monatlich
 
Eintarifzähler10,3220,6441,28123,84
Zweitarifzähler12,0024,0048,00144,00

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 5
gültig ab 01.01.2013

 Jahrespreissystem
Entnahme ohne LeistungsmessungGrundpreisArbeitspreis
 € / act / kWh
Niederspannung (NS)0,004,70
 
 Jahrespreissystem
Entnahme durch sonstige vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen,
(z.B. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung im Bereich der Niederspannung gemäß § 14a EnWG
GrundpreisArbeitspreis
 € / act / kWh
Niederspannung (NS)0,002,15

Die Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile SLP.

Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 6
gültig ab 01.01.2013

  
Lieferung von zusätzlicher Blindarbeit Arbeitspreis
 ct / kVarh
 0,90

Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ < 0,9 induktiv, wird der zusätzliche Blindleistungsbedarf monatlich berechnet, der über 50% der Wirkarbeit hinaus bezogen wird.

Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 7
gültig ab 01.01.2013

Preise für Mehr- und Mindermengen

Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: Mehr- oder Mindermengenabrechnung

Die VNEW rechnet hierbei auf Basis der "Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" ab.

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Hierbei wird als Arbeitspreis der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt.

Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.

 

Preisblatt 8
gültig ab 01.01.2013

Aufschlag nach §19 Abs. 7 des Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) und Umlage nach § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

  
 KWK-Aufschlag
 ct / kWh
Letztverbrauchergruppe A
Abnahme bis einschließlich <= 100.000 kWh/a
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr0,126
  
Letztverbrauchergruppe B
Abnahme über 100.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C*
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A)
0,126
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe B)
0,060
  
Letztverbrauchergruppe C*
Abnahme über 100.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A)
0,126
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe C*)
0,025
  

*Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Umlage nach §19 Abs. 2 Satz 7 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen ( StromNEV)

  
 StromNEV-Umlage
 ct / kWh
Letztverbrauchergruppe A
Abnahme bis einschließlich <= 100.000 kWh/a
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr0,329
  
Letztverbrauchergruppe B
Abnahme über 100.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C*
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr 0,002
(Letztverbrauchergruppe A)
0,329
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe B)
0,050
  
Letztverbrauchergruppe C*
Abnahme über 100.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe
 
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A)
0,329
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe C*)
0,025
  

*Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  
 Offshore-Haftungsumlage
 ct / kWh
Letztverbrauchergruppe A
Abnahme bis einschließlich <= 1.000.000 kWh/a
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr0,250
  
Letztverbrauchergruppe B
Abnahme über 1.000.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C**
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A)
0,250
Letztverbrauch, der über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe B)
0,050
  
Letztverbrauchergruppe C**
Abnahme über 1.000.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe
 
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe A)
0,250
Letztverbrauch, der über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr
(Letztverbrauchergruppe C**)
0,025
  

**Letztverbraucher deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

Preisblatt 9
gültig ab 01.01.2013

Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV

Individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme nach § 19 Abs. 1 StromNEV

Monatsleistungspreise siehe Preisblatt 2 "Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)"

Individuelle Netzentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.

Hochlastzeitfenster für 2013 auf Basis Lastgangdaten 09.2011 - 08.2012:

 WinterFrühlingSommerHerbst
 Dez. - Feb.Mrz. - MaiJun. - Aug.Sept. - Nov.
Mittelspannung7:15 - 11:15keinekeinekeine
Umspannung zur
zur Niederspannung
10:00 - 10:30
17:45 - 19:00
keinekeine7:15 - 7:45
19:15 - 20:15
Niederspannung10:00 - 11:45keinekeine11:00 - 12:15

Jahreszeiten:

Frühling01.03.2013 - 31.05.2013
Sommer01.06.2013 - 31.08.2013
Herbst01.09.2013 - 30.11.2013
Winter01.01.2013 - 28.02.2013 und 01.12.2013 - 31.12.2013

Gemäß BNetzA-Modell sind Hochlastzeitfenster ausschließlich für Werktage zu ermitteln. Wochenenden, Feiertage, max. ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind grundsätzlich Schwachlastzeiten.

Individuelle Netzentgelte für Bandkunden nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Erreicht die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden und übersteigt der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden, soll der Letztverbraucher insoweit grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden.