Preisblätter Netznutzung
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der VNEW ab 01.01.2014
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die VNEW am 11. Oktober 2013 nachgekommen und weißt darauf hin, dass es sich dabei um die voraussichtlichen ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt. U. a. lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen nicht vor:
- Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage sowie weiterer Umlagen z.B. § 18 AbLaV
- Verbindlich geltende Netzentgelte unseres vorgelagerten Netzbetreibers für das Jahr 2014.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2014 ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014.
- Preisblatt 1
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Die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG garantiert allen Netznutzern eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Stromlieferant nicht die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG sein sollte.
Bei Fragen zu den Netznutzungsentgelten wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:
Werner Schneider
Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH und Co. KG
Illerberstr. 6a
89264 Weißenhorn
Telefon (07309) 96 10 - 12
Telefax (07309) 3881
E-Mail: werner.schneider@vnew-weissenhorn.de
Preisblatt 1
gültig ab 01.01.2014
Jahresleistungspreissystem | ||||
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Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung | Jahresbenutzungsdauer | |||
< 2500 h / a | => 2500 h / a | |||
Leistungspreis | Arbeitspreis | Leistungspreis | Arbeitspreis | |
€ / kWa | ct / kWh | € / kWa | ct / kWh | |
Mittelspannung (MS) | 3,76 | 2,48 | 54,64 | 0,45 |
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) | 5,87 | 3,22 | 73,84 | 0,50 |
Niederspannung | 6,38 | 3,63 | 75,35 | 0,87 |
Die Preise gelten für Ganzjahresverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 2
gültig ab 01.01.2014
Monatsleistungspreissystem | ||
---|---|---|
Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung | Leistungspreis | Arbeitspreis |
€ / kW und Monat | ct / kWh | |
Mittelspannung (MS) | 9,11 | 0,45 |
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) | 12,31 | 0,50 |
Niederspannungsnetz | 12,56 | 0,87 |
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 3
gültig ab 01.01.2014
Netzreservekapazität | |||
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Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität | 0 h bis 200 h | 200 h bis 400 h | 400 h bis 600 h |
€ / kWa | € / kWa | € / kWa | |
Mittelspannung (MS) | 23,52 | 28,22 | 32,92 |
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) | 29,41 | 35,29 | 41,17 |
Niederspannung (NS) | 37,89 | 45,47 | 53,05 |
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 4
gültig ab 01.01.2014
Preis je Messeinrichtung | |||
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Entgelte Messen und Abrechnen Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung | Messung | Messstellenbetrieb | Abrechnen |
€ / Monat | € / Monat | € / Monat | |
Mittelspannung (MS) | 328,92 | 600,00 | 204,60 |
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) | 210,24 | 264,96 | 204,60 |
Niederspannung (NS) | 210,24 | 264,96 | 204,60 |
Die genannten Preise umfassen folgende Leistungen:
Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen, Fernübertragung und Messdaten, Plausibilitätsprüfung, Bereitstellung der Messdaten täglich und Abrechnung.
Die Kosten für den Telefonanschluss, der für die Zählerfernübertragung notwendig ist, trägt der Kunde.
Preis je Messeinrichtung | |||||
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Entgelte Messen und Abrechnen Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung | Messung jährlich | Messung halbjährlich | Messung vierteljährlich | Messung monatlich | Messstellenbetrieb |
€ | € | € | € | € / a | |
Eintarifzähler | 4,08 | 8,16 | 16,32 | 48,96 | 12,36 |
Zweitarifzähler | 4,32 | 8,64 | 17,28 | 51,84 | 15,60 |
Abrechnung jährlich | Abrechnung halbjährlich | Abrechnung vierteljährlich | Abrechnung monatlich | |
€ | € | € | € | |
Eintarifzähler | 9,60 | 19,20 | 38,40 | 115,20 |
Zweitarifzähler | 11,16 | 22,32 | 44,64 | 133,92 |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 5
gültig ab 01.01.2014
Jahrespreissystem | ||
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Entnahme ohne Leistungsmessung | Grundpreis | Arbeitspreis |
€ / a | ct / kWh | |
Niederspannung (NS) | 15,00 | 4,40 |
Jahrespreissystem | ||
Entnahme durch sonstige vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.B. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung im Bereich der Niederspannung gemäß § 14a EnWG | Grundpreis | Arbeitspreis |
€ / a | ct / kWh | |
Niederspannung (NS) | 0,00 | 2,15 |
Die Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile SLP.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 6
gültig ab 01.01.2014
Lieferung von zusätzlicher Blindarbeit | Arbeitspreis |
ct / kVarh | |
0,90 |
Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ < 0,9 induktiv, wird der zusätzliche Blindleistungsbedarf monatlich berechnet, der über 50% der Wirkarbeit hinaus bezogen wird.
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 7
gültig ab 01.01.2014
Preise für Mehr- und Mindermengen
Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar:
Mehr- oder Mindermengenabrechnung
Die VNEW rechnet hierbei auf Basis der "Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" ab.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Hierbei wird als Arbeitspreis der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt.
Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.
Preisblatt 8
gültig ab 01.01.2014
Aufschlag nach §19 Abs. 7 des Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) und Umlage nach § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten.
KWK-Aufschlag | |
ct / kWh | |
Letztverbrauchergruppe A Abnahme bis einschließlich <= 100.000 kWh/a | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr | 0,178 |
Letztverbrauchergruppe B Abnahme über 100.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C* | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,178 |
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe B) | 0,055 |
Letztverbrauchergruppe C* Abnahme über 100.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,178 |
Letztverbrauch, der über 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe C*) | 0,025 |
*Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Umlage nach §19 Abs. 2 Satz 7 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen ( StromNEV)
§19 StromNEV-Umlage | |
ct / kWh | |
Letztverbrauchergruppe A (Jahresverbrauch bis einschließlich <= 100.000 kWh/a) | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,092 |
Letztverbrauchergruppe B (Jahresverbrauch über 100.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C*) | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,092 |
Letztverbrauch > 100.000 kWh bis <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A*) | 0,482 |
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt (Letztverbrauchergruppe B*) | 0,050 |
Letztverbrauchergruppe C* (Jahresverbrauch über 100.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) | |
Letztverbrauch <= 100.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,092 |
Letztverbrauch > 100.000 kWh bis <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A++) | 0,532 |
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt (Letztverbrauchergruppe C') | 0,025 |
*Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Hinweis:
Die Rechnungsgrundlage für die Anwendung des Aufschlages bildet § 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit § 9 Abs. 7 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter http://www.eeg-kwk.net/de/Paragraph-19-Umlage.htm.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Offshore-Haftungsumlage | |
ct / kWh | |
Letztverbrauchergruppe A Abnahme bis einschließlich <= 1.000.000 kWh/a | |
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr | 0,250 |
Letztverbrauchergruppe B Abnahme über 1.000.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C** | |
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,250 |
Letztverbrauch, der über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe B) | 0,050 |
Letztverbrauchergruppe C** Abnahme über 1.000.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe | |
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A) | 0,250 |
Letztverbrauch, der über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe C**) | 0,025 |
**Letztverbraucher deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben.
Umlage für abschaltbare Lasten | |
ct / kWh | |
Verbrauchsunabhängig je Abnahmestelle | 0,009 |
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 9
gültig ab 01.01.2014
Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme nach § 19 Abs. 1 StromNEV
Monatsleistungspreise siehe Preisblatt 2 "Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)"
Individuelle Netzentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Hochlastzeitfenster für 2014 auf Basis Lastgangdaten 09.2012 - 08.2013:
Winter | Frühling | Sommer | Herbst | |
---|---|---|---|---|
Dez. - Feb. | Mrz. - Mai | Jun. - Aug. | Sept. - Nov. | |
Mittelspannung | 07:15 - 12:00 18:30 - 19:30 | keine | keine | 07:30 - 08:45 11:00 - 12:00 |
Umspannung zur zur Niederspannung | 17:00 - 20:45 | keine | keine | 17:15 - 18:00 |
Niederspannung | 17:00 - 22:15 | keine | keine | 17:15 - 18:00 |
Jahreszeiten:
Frühling | 01.03.2014 - 31.05.2014 |
Sommer | 01.06.2014 - 31.08.2014 |
Herbst | 01.09.2014 - 30.11.2014 |
Winter | 01.01.2014 - 28.02.2014 und 01.12.2014 - 31.12.2014 |
Gemäß BNetzA-Modell sind Hochlastzeitfenster ausschließlich für Werktage zu ermitteln. Wochenenden, Feiertage, max. ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind grundsätzlich Schwachlastzeiten.