Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der VNEW ab 01.01.2021
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die VNEW hiermit nach und weißt darauf hin, dass es sich dabei um die voraussichtlichen ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt. U. a. lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung folgende Informationen nicht vor:
- Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage sowie weiterer Umlagen z.B. § 18 AbLaV
- Verbindlich geltende Netzentgelte unseres vorgelagerten Netzbetreibers für das Jahr 2021.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2021 ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021.
- Preisblatt 1
- Preisblatt 2
- Preisblatt 3
- Preisblatt 4
- Preisblatt 5
- Preisblatt 6
- Preisblatt 7
- Preisblatt 8
- Preisblatt 9
- Preisblatt 10
Die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG garantiert allen Netznutzern eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn der Stromlieferant nicht die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG sein sollte.
Bei Fragen zu den Netznutzungsentgelten wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner:
Werner Schneider
Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG
Illerbergerstr. 6a
89264 Weißenhorn
Telefon (07309) 40144-0
Telefax (07309) 3881
E-Mail: werner.schneider@vnew-weissenhorn.de
Preisblatt 1
gültig ab 01.01.2021
Jahresleistungspreissystem | ||||
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Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung | Jahresbenutzungsdauer | |||
< 2500 h / a | => 2500 h / a | |||
Leistungspreis | Arbeitspreis | Leistungspreis | Arbeitspreis | |
€ / kWa | ct / kWh | € / kWa | ct / kWh | |
Mittelspannung (MS) | 4,86 | 3,21 | 70,45 | 0,58 |
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) | 5,16 | 4,36 | 99,44 | 0,59 |
Niederspannung | 6,43 | 5,74 | 124,37 | 1,03 |
Die Preise gelten für Ganzjahresverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 2
gültig ab 01.01.2021
Monatsleistungspreissystem | ||
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Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung | Leistungspreis | Arbeitspreis |
€ / kW und Monat | ct / kWh | |
Mittelspannung (MS) | 11,74 | 0,58 |
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) | 16,57 | 0,59 |
Niederspannungsnetz | 20,73 | 1,03 |
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 3
gültig ab 01.01.2021
Netzreservekapazität | |||
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Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität | 0 h bis 200 h | 200 h bis 400 h | 400 h bis 600 h |
€ / kWa | € / kWa | € / kWa | |
Mittelspannung (MS) | 30,36 | 36,43 | 42,50 |
Umspannung Mittel-/Niederspannung (USp. MS/NS) | 37,81 | 45,38 | 52,94 |
Niederspannung (NS) | 53,59 | 64,31 | 75,02 |
Die Preise gelten für zeitbegrenzte Reserveverträge inkl. Systemdienstleistungen, Netzverlusten und Nutzung der Netzinfrastruktur des vorgelagerten Netz- und Übertragungsnetzbetreibers.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 4
gültig ab 01.01.2021
Entgelt für Messstellenbetrieb Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung |
|
Preis je Messeinrichtung | |
€ / Jahr | |
Mittelspannung (MS) | 682,55 |
Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) | 346,75 |
Niederspannung (NS) | 346,75 |
Die genannten Preise umfassen folgende Leistungen:
Bereitstellung von Impuls- und Messperiodenausgängen, Fernübertragung und Messdaten, Plausibilitätsprüfung, Bereitstellung der Messdaten täglich und Abrechnung.
Die Kosten für den Telefonanschluss, der für die Zählerfernübertragung notwendig ist, trägt der Kunde.
Entgelte für Messstellenbetrieb Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung |
|
Die nachfolgenden Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz.
Die genannten Preise für den Messstellenbetrieb umfassen die Standardmessung entsprechend VDE Anwendungsregel "Messwesen Strom (Metering Code)". Bei einem vom Standard abweichenden Aufwand werden die Entgelte individuell ermittelt. |
|
Preis je Messeinrichtung | |
€ / Jahr | |
Eintarifzähler | 11,68 |
Zweitarifzähler | 14,60 |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 5
gültig ab 01.01.2021
Jahrespreissystem | ||
---|---|---|
Entnahme ohne Leistungsmessung | Grundpreis | Arbeitspreis |
€ / a | ct / kWh | |
Niederspannung (NS) | 54,75 | 5,20 |
Jahrespreissystem | ||
Entnahme durch sonstige vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.B. Elektro-Speicherheizungen, Ladeeinrichtungen, Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung im Bereich der Niederspannung gemäß § 14a EnWG |
Grundpreis | Arbeitspreis |
€ / a | ct / kWh | |
Niederspannung (NS) | 0,00 | 2,30 |
Jahrespreissystem | ||
Entnahme durch öffentliche Straßenbeleuchtung * | Grundpreis | Arbeitspreis |
€ / a | ct / kWh | |
Niederspannung (NS) | 0,00 | 3,83 |
*Gemäß §17 (6) StromNEV sind Straßenbeleuchtungsanlagen auch ohne Leistungsmessung mit Leistungs- und
Arbeitspreis abzurechnen. Die Leistung wird dabei rechnerisch auf Basis der Jahresbenutzungsdauer des
Standardlastprofils SB0 von 4.445 h/a ermittelt. Aufgrund dieser Methodik ergibt sich für alle Anlagen dieselbe
Benutzungsdauer und damit - abgeleitet aus den Leistungs- und Arbeitspreisen nach Preisblatt 1 (Niederspannungsnetz
> 2.500 h/a) - dasselbe Durchschnittsentgelt. Um die bestehende Abrechnungsweise beizubehalten, kommt dieses
Durchschnittsentgelt als Ersatzarbeitspreis zur Anwendung.
Ersatzarbeitspreis = AP (NS > 2.500 h/a) + LP (NS > 2.500 h/a) / 4.445 h/a
Die Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile SLP.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgabe, der gesetzlichen Aufschläge und Umlagen (siehe Preisblatt 8), ggf. weiterer gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 6
gültig ab 01.01.2021
Lieferung von zusätzlicher Blindarbeit | Arbeitspreis |
0,90 ct / kVarh |
Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor cos φ < 0,9 induktiv, wird der zusätzliche Blindleistungsbedarf monatlich berechnet, der über 50% der Wirkarbeit hinaus bezogen wird.
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 7
gültig ab 01.01.2021
Preise für Mehr- und Mindermengen
Für die Abrechnung von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: Mehr- oder Mindermengenabrechnung
Die VNEW rechnet hierbei auf Basis der "Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" ab.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres. Hierbei wird als Arbeitspreis der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt.
Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.
Preisblatt 8
gültig ab 01.01.2021
Umlage nach Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG 2017) und Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) und Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).
Umlage nach dem KWK-Gesetz (KWKG 2017) | KWKG-Umlage |
ct / kWh | |
Je Abnahmestelle auf nichtprivilegierten Letztverbrauch | 0,254 |
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Umlage nach § 19 Abs. 2 Satz 7 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV)
§19 StromNEV-Umlage | |
ct / kWh | |
Letztverbrauchergruppe A' (Jahresverbrauch bis einschließlich <= 1.000.000 kWh/a) |
|
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A') |
0,432 |
Letztverbrauchergruppe B' (Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh/a, sofern nicht Letztverbraucher C' *) |
|
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A') |
0,432 |
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt (Letztverbrauchergruppe B') |
0,050 |
Letztverbrauchergruppe C' * (Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) |
|
Letztverbrauch <= 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr (Letztverbrauchergruppe A') |
0,432 |
Letztverbrauch der 1.000.000 kWh je Abnahmestelle und Jahr übersteigt (Letztverbrauchergruppe C' *) |
0,025 |
*Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Offshore-Haftungsumlage | |
ct / kWh | |
Je Abnahmestelle auf nichtprivilegierten Letztverbrauch | 0,395 |
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
Umlage für abschaltbare Lasten | |
---|---|
ct / kWh | |
Je Abnahmestelle auf gesamten Letztverbrauch | 0,009 |
Hinweis
Die in Preisblatt 8 genannten Aufschläge bzw. Umlagen stellen unverbindliche Angaben dar. Die tatsächliche Höhe ist
abhängig von den jeweils von den Übertragungsnetzbetreibern offiziell veröffentlichten Aufschlägen bzw. Umlagen. Die
Rechtsgrundlage je Aufschlag und Umlage und weiteren Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der
Übertragungsnetzbetreiber unter http://www.netztransparenz.de.
Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Preisblatt 9
gültig ab 01.01.2021
Entgelte für Standardleistungen des Messstellenbetriebs gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys).
Standardleistungen gemäß § 35 (1) MsbG
Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle gemäß § 29 MsbG ist in der folgenden Tabelle die entsprechende Zeile auszuwählen.
Ausstattung der Messstelle | Verbrauch kWh/a |
2021 | 2022 | 2023 | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Netto** | Brutto*** | Netto** | Brutto*** | Netto** | Brutto*** | ||
Moderne Messeinrichtung (mME) | 0 - 6.000 kWh | 16,80 €/a | 19,99 €/a | 16,89 €/a | 19,99 €/a | 16,80 €/a | 19,99 €/a |
Intelligentes Messsystem bei Letztverbrauchern (iMSys) | 0 - 2.000 kWh | 19,33 €/a | 23,00 €/a | 19,33 €/a | 23,00 €/a | 19,33 €/a | 23,00 €/a |
> 2.000 - 3.000 kWh | 25,21 €/a | 30,00 €/a | 25,21 €/a | 30,00 €/a | 25,21 €/a | 30,00 €/a | |
> 3.000 - 4.000 kWh | 33,61 €/a | 40,00 €/a | 33,61 €/a | 40,00 €/a | 33,61 €/a | 40,00 €/a | |
> 4.000 - 6.000 kWh | 50,42 €/a | 60,00 €/a | 50,42 €/a | 60,00 €/a | 50,42 €/a | 60,00 €/a | |
> 6.000 - 10.000 kWh | 84,03 €/a | 100,00 €/a | 84,03 €/a | 100,00 €/a | 84,03 €/a | 100,00 €/a | |
> 10.000 - 20.000 kWh | 109,24 €/a | 130,00 €/a | 109,24 €/a | 130,00 €/a | 109,24 €/a | 130,00 €/a | |
> 20.000 - 50.000 kWh | 142,86 €/a | 170,00 €/a | 142,86 €/a | 170,00 €/a | 142,86 €/a | 170,00 €/a | |
> 50.000 - 100.000 kWh | 168,07 €/a | 200,00 €/a | 168,07 €/a | 200,00 €/a | 168,07 €/a | 200,00 €/a | |
> 100.000 kWh | noch nicht verfügbar | ||||||
Ausstattung der Messstelle | Einspeiseleistung | 2021 | 2022 | 2023 | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Netto** | Brutto*** | Netto** | Brutto*** | Netto** | Brutto*** | ||
Moderne Messeinrichtung (mME) | 0 - 7 kW | 16,80 €/a | 19,99 €/a | 16,80 €/a | 19,99 €/a | 16,80 €/a | 19,99 €/a |
Intelligentes Messsystem bei Anlagenbetreibern (iMSys) | > 1 - 7 kW | 50,40 €/a | 60,00 €/a | 50,40 €/a | 60,00 €/a | 50,40 €/a | 60,00 €/a |
> 7 - 15 kW | 84,03 €/a | 100,00 €/a | 84,03 €/a | 100,00 €/a | 84,03 €/a | 100,00 €/a | |
> 15 - 30 kW | 109,24 €/a | 130,00 €/a | 109,24 €/a | 130,00 €/a | 109,24 €/a | 130,00 €/a | |
> 30 - 100 kW | 168,07 €/a | 200,00 €/a | 168,07 €/a | 200,00 €/a | 168,07 €/a | 200,00 €/a | |
> 100 kW | noch nicht verfügbar | ||||||
Die vorgenannten Preise beinhalten die Standardleistung für den Messstellenbetrieb gemäß § 35 (1) MsbG. Zusatzleistungen auf Anfrage.
Die Ermittlung der Entgelte erfolgt immer auf Basis der Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
** Die genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
*** Bruttopreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind kaufmännisch gerundet.
Preisblatt 10
gültig ab 01.01.2021
Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Individuelle Netzentgelte für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme nach § 19 Abs. 1 StromNEV
Monatsleistungspreise siehe Preisblatt 2 "Netznutzung (Monatsleistungspreissystem)"
Individuelle Netzentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat.
Hochlastzeitfenster für 2021 auf Basis Lastgangdaten 09.2019 - 08.2020:
Winter | Frühling | Sommer | Herbst | |
---|---|---|---|---|
Dez. - Feb. | Mrz. - Mai | Jun. - Aug. | Sept. - Nov. | |
Mittelspannung | 07:15 - 11:30 | keine | keine | 08:15 - 11:45 |
Umspannung zur zur Niederspannung |
07:45 - 11:45 16:30 - 19:30 |
keine | keine | keine |
Niederspannung | keine | keine | keine | keine |
Jahreszeiten:
Frühling | 01.03.2021 - 31.05.2021 |
Sommer | 01.06.2021 - 31.08.2021 |
Herbst | 01.09.2021 - 30.11.2021 |
Winter | 01.01.2021 - 28.02.2021 und 01.12.2021 - 31.12.2021 |
Gemäß BNetzA-Modell sind Hochlastzeitfenster ausschließlich für Werktage zu ermitteln. Wochenenden, Feiertage, max. ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind grundsätzlich Schwachlastzeiten.