Grundversorgung 2022 - 2024

Grundversorgung 2022 - 2024


Der Grundversorger im Verteilnetzgebiet in der Stadt Weißenhorn mit den Ortsteilen Grafertshofen, Asch, Attenhofen, Biberachzell, Bubenhausen, Oberhausen, Ober- und Unterreichenbach, Hegelhofen und Wallenhausen sowie der Gemeinde Roggenburg mit den Ortsteilen Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Schießen, Schleebuch und Unteregg ist die

Elektrizitätswerk Weissenhorn AG
Bereich Energievertrieb
Illerbergerstr. 6a
89264 Weißenhorn

Stand Juli 2021.

Hintergrundinformation:

Grundversorger ist nach §36(2) EnWG derjenige Energiehändler, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert.

Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG.

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre zum 01. Juli festzustellen und das Ergebnis bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen.

Die Grundversorgungspflicht umfasst auch die Ersatzversorgung für die Fälle bzw. Zeiträume, in denen der Energiebezug einer Kundenanlage keinem Liefervertrag oder der Lieferung eines Energiehändlers zugeordnet werden kann (§38 EnWG).

Siehe auch Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV.