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Häufig an die VNEW gestellt Fragen

  • Was muss ich tun um eine PV- Anlage anzumelden?

    Im Grunde beginnt alles mit der Voranmeldung der geplanten PV- Anlage. Dies sollte so früh wie möglich, also schon lange vor der eigentlichen Installation der Anlage stattfinden. Die Voranmeldung wird von uns bearbeitet und Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung über die Netzverträglichkeit dieser Anlage, was so viel heißt - das Stromnetz wird durch den Einspeisestrom Ihrer geplanten Anlage nicht überlastet.

    Ab jetzt können Sie demnach sorgenfrei weiter machen. Für alles weitere bitten wir Sie die speziell für Ihren Fall erstellte "EEG- Mappe" zu lesen. In dieser Mappe werden alle für diesen Vorgang erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt.

  • Wie kann ich meine persönlichen Vertragsdaten ändern lassen?

    Vielleicht hat sich ihr Name geändert? ...die Bankverbindung? ...oder Sie wollen in die Kleinunternehmerregelung wechseln?

    Alle vertraglichen Änderungen werden ausschließlich schriftlich (auch als Email) entgegengenommen. Telefonische Änderungsanfragen können wir leider nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie mit der Anfrage Ihr Vertragskonto UND Ihre Vertragsnummer mit anzugeben.

    Nach der von Ihnen eingereichten Änderungsanfrage erhalten Sie unter Umständen eine Sicherheitsabfrage, über die Sie Ihre Authentität bestätigen müssen.

  • Muss ich meine PV- Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

    Ja. Jede Anlage, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, muss im MaStR angemeldet werden.

  • Wann muss ich meine PV- Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

    Spätestens 1 Monat nach der ersten Inbetriebnahme der Anlage ( = Datum der Vor- Inbetriebnahme durch den Elektriker) muss die Anlage im MaStR angemeldet sein. Als Nachweis gilt hier ausschliesslich die Registrierungsbestätigung.

  • Benötige ich eine technische Einrichtung, die es ermöglicht meine PV- Anlage ferngesteuert zu regeln, bzw. abzuschalten?

    Im Zusammenhang mit der installierten maximalen Leistung einer PV- Anlage müssen folgende Einrichtungen vorhanden sein

    • <=7kWp Zweirichtungszähler (auch Steckerfertige PV- Anlagen!)
    • > 7kWp - <= 25kWp Smartmeter
    • > 25kWp - <= 100kWp Smartmeter & Steuerbox (Fernsteuerung)
    • > 100kWp Smartmeter & Steuerbox & Fernauslesung.

  • Wer ist zuständig für meinen Stromanschluss?

    Sofern Sie in Weißenhorn oder Teilort (PLZ 89264), sowie Roggenburg oder Teilort (PLZ 89297) wohnen, sind wir - die VNEW ihr Ansprechpartner rund um Strom. Dies gilt für alles, außer Emershofen. Hier wenden Sie sich bitte an die LEW Verteilnetze (LVN).

  • Wie kommt der Strom in mein Haus?

    In der Regel erfolgt die Einführung des Stromkabels durch die Kellerwand oder den Fußboden. Wir empfehlen Ihnen hier in jedem Fall die Verwendung einer Mehrspartenlösung. Dies spart Geld, Zeit und Ärger. Alle für eine Mehrspartenlösung notwendigen Materialien haben wir vorrätig und können direkt über uns bezogen werden.

  • Wie kommt der Strom zu meinem Haus?

    Von dem in der Straße vor Ihrem Haus liegenden Verteilnetzkabel wird ein Hausanschlusskabel abgezweigt, welches entlang eines Kabelgrabens zu Ihrem Haus geführt wird. In diesem Graben liegen in der Regel auch die weiteren Leitungen wie Kommunikationskabel und Wasser. Gas oder Fernwärme wird über einen separaten Graben zugeführt. Im Rahmen der Planung für den Stromanschlusses übernehmen wir auch gerne die Planung und Koordination des Wasser- und Kommunikationsanschlusses für Sie.

  • Was ist eine E-Rechnung?

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das automatisch von Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden kann.

    Im Gegensatz zu einer Papierrechnung oder einer einfachen PDF-Datei enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten. Dadurch können Rechnungen elektronisch versendet, empfangen und ohne manuelle Zwischenschritte verarbeitet werden.

    Das ermöglicht eine schnellere, effizientere und fehlerärmere Rechnungsbearbeitung.

  • Warum wird die E-Rechnung eingeführt?

    Mit der Einführung der E-Rechnung treibt der Gesetzgeber die Digitalisierung von Geschäftsprozessen voran. Auf Grundlage des Wachstumschancengesetzes gelten schrittweise neue gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen:

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

    Ab dem 01.01.2027 gelten weitere Verpflichtungen für den Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich.

    Auch die VNEW stellt ihre Rechnungsprozesse entsprechend auf die gesetzlichen Anforderungen um.

  • Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

    Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile:

    • Schnellere Rechnungsverarbeitung
    • Weniger manueller Erfassungsaufwand
    • Reduzierung von Fehlerquellen
    • Schnellere Prüf- und Zahlungsprozesse
    • Digitale Archivierung
    • Unterstützung moderner Buchhaltungsprozesse
    • Weniger Papierverbrauch und geringere Druckkosten

  • Betrifft mich die Einführung der E-Rechnung?

    Die Regelungen betreffen grundsätzlich Unternehmen und Gewerbetreibende im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B).

    Privatkunden sind zusätzlich davon betroffen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind.

  • Reicht eine PDF-Rechnung aus?

    Nein.
    Eine PDF-Datei gilt grundsätzlich nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Eine E-Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten, die automatisch verarbeitet werden können.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

    PDF-Rechnung

    • Für Menschen lesbar
    • Manuelle Weiterverarbeitung erforderlich
    • Keine strukturierten Datensätze

    E-Rechnung
    • Für Menschen und Systeme nutzbar
    • Automatische Verarbeitung möglich
    • Strukturierte, maschinenlesbare Daten

  • Was ist ZUGFeRD?

    ZUGFeRD ist ein in Deutschland weit verbreitetes Format für elektronische Rechnungen.

    Es handelt sich um ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen, das in Deutschland entwickelt wurde.

    Der große Vorteil: Eine ZUGFeRD-Rechnung ist gleichzeitig

    • eine normale PDF-Rechnung, die Menschen lesen können, und
    • eine strukturierte XML-Datei, die von Buchhaltungs- und ERP-Systemen automatisch verarbeitet werden kann.

  • Was ist eine XRechnung?

    Die XRechnung ist ein standardisiertes elektronisches Rechnungsformat, das ausschließlich strukturierte Daten enthält.

    Sie wird vor allem von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern eingesetzt.

  • Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

    ZUGFeRD

    • Enthält zusätzlich eine PDF-Darstellung
    • Leicht lesbar für Menschen
    • Häufig im Unternehmensumfeld genutzt

    XRechnung
    • Reines Datenformat ohne klassische PDF
    • Vollständig maschinenlesbar
    • Vor allem im öffentlichen Bereich verbreitet

  • Benötige ich eine spezielle Software?

    Nicht zwingend.
    Viele moderne Buchhaltungs-, ERP- und Dokumentenmanagementsysteme unterstützen E-Rechnungen bereits heute. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Softwareanbieter oder Steuerberater.

  • Sind E-Rechnungen rechtlich gültig?

    Ja.
    Elektronische Rechnungen sind rechtlich anerkannt, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Können E-Rechnungen archiviert werden?

    Ja.
    Für E-Rechnungen gelten dieselben gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie für Papierrechnungen. Rechnungen müssen in der Regel zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

  • Wie werden E-Rechnungen zugestellt?

    E-Rechnungen werden elektronisch übermittelt, beispielsweise:

    • per E-Mail
    • über Rechnungsportale
    • über digitale Rechnungseingangsplattformen

  • Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

    Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Daher sollten die technischen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.

  • Wer hilft mir bei Fragen?

    Bei Fragen zu den technischen Voraussetzungen oder zur Verarbeitung von E-Rechnungen wenden Sie sich bitte an:

    • Ihre Buchhaltung
    • Ihren Steuerberater
    • Ihren Softwareanbieter

    Bei Fragen zu Rechnungen der VNEW unterstützen wir Sie gerne über die bekannten Ansprechpartner und Servicekanäle.

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