Der Grundversorger im Verteilnetzgebiet in der Stadt Weißenhorn mit den Ortsteilen Grafertshofen, Asch, Attenhofen, Biberachzell, Bubenhausen, Oberhausen, Ober- und Unterreichenbach, Hegelhofen und Wallenhausen sowie der Gemeinde Roggenburg mit den Ortsteilen Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Schießen, Schleebuch und Unteregg ist die
Elektrizitätswerk Weissenhorn AG
Bereich Energievertrieb
Illerberger Str. 6
89264 Weißenhorn
Stand Juli 2024
Der Grundversorger im Verteilnetzgebiet in der Stadt Weißenhorn mit den Ortsteilen Grafertshofen, Asch, Attenhofen, Biberachzell, Bubenhausen, Oberhausen, Ober- und Unterreichenbach, Hegelhofen und Wallenhausen sowie der Gemeinde Roggenburg mit den Ortsteilen Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Schießen, Schleebuch und Unteregg ist die
Elektrizitätswerk Weissenhorn AG
Bereich Energievertrieb
Illerberger Str. 6
89264 Weißenhorn
Stand Juli 2021.
Der Grundversorger im Verteilnetzgebiet in der Stadt Weißenhorn mit den Ortsteilen Grafertshofen, Asch, Attenhofen, Biberachzell, Bubenhausen, Oberhausen, Ober- und Unterreichenbach, Hegelhofen und Wallenhausen ist die
Elektrizitätswerk Weissenhorn AG
Bereich Energievertrieb
Illerberger Str. 6
89264 Weißenhorn
Im Verteilnetzgebiet der Gemeinde Roggenburg mit den Ortsteilen Biberach, Ingstetten, Meßhofen, Schießen, Schleebuch und Unteregg ist die
Lechwerke AG
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
der Grundversorger.
Stand Juli 2018.
Hintergrundinformation:
Grundversorger ist nach §36(2) EnWG derjenige Energiehändler, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zu veröffentlichtenAllgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen. Haushaltskunden in diesem Sinne sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (Definition nach §3 (22) EnWG. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Grundversorger alle drei Jahre zum 01. Juli festzustellen und das Ergebnis bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen. Die Grundversorgungspflicht umfasst auch die Ersatzversorgung für die Fälle bzw. Zeiträume, in denen der Energiebezug einer Kundenanlage keinem Liefervertrag oder der Lieferung eines Energiehändlers zugeordnet werden kann (§38 EnWG). Siehe auch Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV.
Veröffentlichung der Konzessionsabgabe gemäß § 20 EnWG gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
| AGS | Amtlicher Gemeindeschlüssel |
| HT | Tarifkunden keine Schwachlast |
| NT | Tarifkunden Schwachlast |
| SVK | Sondervertragskunden im Sinn des § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 7 der KAV |
| AGS | Ort | HT (ct/kWh) | NT (ct/kWh) | SVK (ct/kWh) |
|---|---|---|---|---|
| 09775149 | Roggenburg | 1,32 | 0,61 | 0,11 |
| 09775164 | Weißenhorn | 1,32 | 0,61 | 0,11 |
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gültig ab 01.04.2016
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030/ 2757240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
STARTEN WIR GEMEINSAM IN DIE ZUKUNFT DER ENERGIEVERSORGUNG!
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Montag & Donnerstag:
13.00 - 16.00 Uhr
Illerberger Str. 6
89264 Weißenhorn
Telefon: 07309 / 401440
Telefax: 07309 / 3881
E-Mail: info@vnew-weissenhorn.de